Äußere Strukturen sind wichtig, um für die Arbeit an der inneren Struktur einen sicheren Rahmen zu schaffen. Daher werden zu Beginn der Therapie, die Rahmenbedingungen wie Dauer, Setting und Kosten besprochen und gemeinsam geklärt.
Kosten
Frequenz & Dauer
Normalerweise findet die Therapie alle 1-2 Wochen statt, aber auch längere Abstände sind möglich und können, je nach Ihren Wünschen angepasst werden. Die Dauer der Therapie richtet sich nach der individuellen Problematik und Ihren Bedürfnissen. Im Vergleich ist z.B. eine Beratung in der Regel in einigen wenigen Sitzungen abgeschlossen, während eine Psychotherapie meist einen längeren Prozess umfasst.
Sie können die Therapie jederzeit beenden, ein gemeinsam geplantes Ende ist allerdings für den Therapieerfolg wesentlich besser als ein Abbruch. Vor Beendigung sollte es noch ein letztes Abschlussgespräch geben.
Erstgespräch
Das Erstgespräch, dauert 50 Minuten. In diesem Gespräch, geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, sowie darum, Ihnen den Raum zu geben, Ihre aktuelle Situation zu schildern. Wir können dabei auch mögliche Ziele und Wünsche besprechen.
Nach dem Erstgespräch können direkt weitere Termine vereinbart werden oder Sie entscheiden in Ruhe Zuhause, ob Sie die Therapie bei mir beginnen möchten.
Refundierung
Eine teilweise Refundierung durch die verschiedenen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Private Zusatzversicherungen refundieren jedoch in manchen Fällen das Honorar ganz oder teilweise. Sollten Sie eine solche Zusatzversicherung besitzen, kann es hilfreich sein, diese Frage vorab zu klären.
- Psychotherapeutische Behandlungen sind umsatzsteuerbefreit (Umsatzsteuergesetz §6/1994).
- Sozialtarife auf Anfrage je nach Verfügbarkeit möglich.
Absageregelung
Sollten Sie eine vereinbarte Sitzung nicht einhalten können, bitte ich Sie, diese mindestens 48 Stunden im Voraus per Anruf, SMS oder E-Mail abzusagen. Dies ist für Sie kostenlos. Bei kurzfristiger Absage, bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Termin in Rechnung gestellt werden muss.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich gemäß §15 PthG der uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Abschluss der Psychotherapie bestehen. Die absolute Verschwiegenheitspflicht gilt ebenfalls für den Inhalt einer Supervision, auch bei institutionellen AuftraggeberInnen.
Bedeutung in Ausbildung unter Supervision
Der Status “in Ausbildung unter Supervision” bedeutet, dass ich mich im letzten Teil der mehrjährigen Psychotherapieausbildung befinde und eigenständig psychotherapeutisch arbeiten darf. In regelmäßig verpflichtenden Supervisionen bespreche ich die Prozesse mit methodisch erfahrenen LehrtherapeutInnen.